1. TERMINVEREINBARUNG.
Für die Vereinbarung eines Gesprächs bitte ich Sie, mich in erster Linie über das untenstehende Kontaktformular zu erreichen. In diesem Fall melde ich mich spätestens am nächsten Werktag telefonisch bei Ihnen.
Auch können Sie mich gerne anrufen, während einer Therapie nehme ich die Anrufe selbstverständlich nicht gleich entgegen, melde mich aber verlässlich zurück.

ABSAGEREGELUNG:
Sollten Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich um eine rechtzeitige Absage per E-Mail oder SMS. Ich ersuche um Ihr Verständnis, dass Termine mindestens zwei Werktage im Voraus abgesagt werden müssen. Andernfalls erlaube ich mir, ein Honorar in Höhe von 50 Euro für den versäumten Termin in Rechnung zu stellen, da der Termin so kurzfristig in der Regel nicht neu vergeben werden kann.

Termine für Psychotherapie sind mittwochs ganztägig möglich. Zusätzlich biete ich nach Vereinbarung auch Termine am Wochenende in Feldkirchen bei Graz an.

In dringenden Fällen gibt es hier eine Übersicht über Notfallkontakte:
https://gesundheitsfonds-steiermark.at/projekte/psychiatrische-krisentelefon-psynot/

2. ERSTGESPRÄCH.
Unser gemeinsames Erstgespräch dient dem gegenseitigen Kennenlernen und wird als therapeutische Einheit in Rechnung gestellt.
Die Dauer einer Psychotherapie ist individuell und lässt sich im Vorfeld nicht genau festlegen. Entscheidend ist dabei, dass die Zusammenarbeit zwischen Ihnen und mir für sie stimmig ist und Sie sich gut aufgehoben fühlen. Es ist gut nachvollziehbar, dass Sie sich eine rasche Entlastung wünschen. Gleichzeitig brauch Veränderung Zeit. Ich begleite Sie in ihrem eigenen Tempo – mit so viel Unterstützung wie nötig und so viel Raum für Eigenständigkeit wie möglich.

3. VERSCHWIEGENHEIT

Verschwiegenheit ist in der Psychotherapie selbstverständlich und gesetzlich geschützt

(§ 15 PthG.).